|
|
|
Buchung
Die Buchung sollte mündlich erfolgen und ist in der Regel schriftlich
zu bestätigen. Sie gilt für den Mieter in jedem Fall als verbindlich.
Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Mietbedingungen an. Für den
Vermieter wird die Buchung verbindlich, wenn er sie schriftlich
bestätigt hat.
Bezahlung
Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises
fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung zu zahlen sind.
Der Restlbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist das Datum des Einganges
der Zahlung auf dem Konto des Vermieters.
Leistungen
Die Leistungen erfolgen gemäß den
Angaben in Prospekt und Preisliste. Zuzüglich zur Miete werden die
Endreinigung berechnet, sowie Strom und Gasheizung nach Verbrauch.
Telefon wird nach Gesprächseinheiten abgerechnet. Die Wohnungen
dürfen höchstens mit der maximal angegebenen oder vom Vermieter
ausdrücklich schriftlich genehmigten Personenzahl belegt werden. Bei
der Berechnung der Personenzahl bleibt je Wohnung ein Kleinkind bis zu
2 Jahren unberücksichtigt. Der Vermieter ist berechtigt, überzählige
Personen nach seiner Wahl aus der Wohnung auszuweisen und vom Mieter
eine Entschädigung zu verlangen. Ist der Mieter bei Mietbeginn mit der
Mietzahlung in Verzug, kann der Vermieter die Bereitstellung der
Wohnung bis zur vollständigen Bezahlung der Miete verweigern, ohne
seinen Anspruch auf den vollen Mietpreis zu verlieren.
Rücktritt
Tritt der Mieter von der Buchung
zurück, so hat er eine Rücktrittsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr
beträgt bis 90 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises, 89 bis 60
Tage 50% und danach ist der volle Mietpreis fällig. Kann die
Wohnung in der betreffenden Zeit jedoch vollständig anderweitig
vermietet werden, ermäßigt sich die Rücktrittsgebühr auf 10% des
Mietpreises. Der Vermieter kann nach erfolgter Bestätigung vom
Mietvertrag nur zurücktreten, wenn der Mieter Zahlungsfristen
überschritten hat und solange der ausstehende Betrag seinem Konto
nicht gutgeschrieben wurde. Tritt der Vermieter zurück, ist er
berechtigt, vom Mieter eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 20% des
Mietpreises zu fordern.
Haftung Der Mieter
verpflichtet sich, diese Mietbedingungen einzuhalten, die Wohnung und
das Inventar während der Mietzeit schonend zu behandeln, sauber zu
halten und zu pflegen. Er verpflichtet sich ferner, auch nur vorüber
gehend kein Inventar aus den Ferienwohnungen, bzw. von den Grundstücken
mitzunehmen oder in andere Ferienwohnungen zu bringen. Für das
Nichteinhalten der Mietbedingungen und etwaige Schäden an der Wohnung
und am Inventar, die während der Mietdauer durch das Verschulden des
Mieters, oder anderen Bewohnern oder Besuchern entstehen, haftet der
Mieter.
Mängel
Das Ferienhaus und die darin befindlichen Geräte werden regelmäßig
gewartet und kontrolliert. Sollten dennoch einmal Möbel oder
technische Geräte im Ferienhaus nicht funktionieren, beschädigt oder
defekt sein, so verpflichtet sich der Mieter den Vermieter unverzüglich
zu benachrichtigen, damit der Mangel schnell behoben werden kann.
Ist der Mangel trotz umfangreicher Bedienungsinformationen
aufgrund von Bedienungsfehlern oder aus Verschulden des Mieters,
seiner Mitbewohner oder Besucher entstanden, so ist der Vermieter
berechtigt, entstandene Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.
Das gilt auch für Extrafahrten, die der Vermieter oder eine von ihm
beauftragte Person zur Behebung eines solchen Mangels unternimmt.
Mietbeginn/ -ende
Wohnungswechsel finden
üblicherweise Samstags statt. Dem Mieter steht die Wohnung am
Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Anreisen nach 17 Uhr sind mit dem
Vermieter abzustimmen, damit er zur Wohnungsübergabe zur Verfügung
steht. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10 Uhr frei zu machen und dem
Vermieter zu übergeben, wobei die Endreinigungs-, Strom-, Heizungs-
und Telefonkosten zu begleichen sind. Beim Auszug sind Wohnung und
Inventar vom Mieter in einem ordentlichen Zustand zu übergeben.
Geschieht das nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Mehrkosten für
die Wiederherstellung eines ordentlichen Zustandes, für eventuell
notwendige Renovierungen und für erhöhte Endreinigungskosten vom
Mieter einzufordern.
Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt oder im Falle der Zerstörung, starken
Beschädigung der Wohnung, oder sonstiger besonderer Umstände, die zur
Unbewohnbarkeit der Wohnung führen, kann der Vermieter den Mietvertrag
aufheben. In diesem Fall hat der Vermieter den Mieter unverzüglich zu
informieren und sämtliche bereits im Voraus geleisteten Zahlungen ohne
Abzüge zurückzuerstatten.
Schlußklausel
Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Mietbedingungen berührt nicht
die übrigen Bestimmungen. Werden zwischen Mieter und Vermieter
einzelne Vereinbarungen getroffen, die von diesen Mietbedingungen
abweichen, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert. Gerichtsstand
für Streitigkeiten ist für beide Parteien Lüneburg.
|
Romantische Ferienhäuser, Hans-Jürgen Meyer, Wiecheln 1,
21401 Thomasburg,
(
05859/527, Fax 457
|
|
|
|
|